Für die deutschen Spitzenseglerinnen und -segler gehören regelmäßige Doping-Kontrollen zur Wettkampf-Routine. Wir haben mit Eva Bunthoff von der nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschland NADA über die Präventionsarbeit im Segelsport gesprochen.
GST: Frau Bunthoff, können Segler überhaupt dopen?
Eva Bunthoff: Ja. Doping-Methoden und -Substanzen sind vielfältig einsetzbar. Daher kann Doping in keiner Sportart ausgeschlossen werden, auch nicht im Segeln.
Grundsätzlich teilt die NADA die Sportarten nach ihrem Dopingrisiko in drei verschiedene Risikogruppen ein. Segeln gehört in dieser Einteilung zu den Sportarten mit eher geringem Dopingrisiko.
GST: Gab es in den letzten 15 Jahren Dopingvorfälle beim Segeln?
Eva Bunthoff: Ja. Auch im Segeln hat es in den letzten 15 Jahren Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gegeben.
GST: Welche Substanzen sind für Segler verboten?
Eva Bunthoff: Die Verbotsliste der Welt Anti-Doping-Agentur listet alle im Sport verbotenen Substanzen und Methoden auf. Sie gilt für alle Sportlerinnen und Sportler, die am organisierten Sport teilnehmen, somit auch für die Seglerinnen und Segler.
Auf der Verbotsliste sind zehn verschiedene Substanzklassen, drei Arten verbotener Methoden sowie eine Substanzklasse (Betablocker), die nur in bestimmten Sportarten verboten ist, aufgeführt. Unterschieden wird auf der Verbotsliste nach Substanzen und Methoden, dessen Einnahme und Anwendung jederzeit verboten ist (zum Beispiel anabole Steroide, Wachstumshormon oder Diuretika) sowie Substanzen, deren Einnahme zusätzlich im Wettkampf verboten ist (zum Beispiel Stimulanzien, Cannabinoide oder Glucocorticoide).
GST: Wie kontrolliert die NADA Segler?
Eva Bunthoff: Die NADA kontrolliert Segler sowohl im Training als auch bei Wettkämpfen nach dem weltweit gültigen Anti-Doping-Regelwerk, dem sogenannten Welt Anti-Doping Code.
Die NADA teilt die Athletinnen und Athleten für die Kontrolldurchführung außerhalb des Wettkampfes in sogenannte Testpools ein. Kriterien für die Einteilung stellen das Dopingrisiko der Sportart sowie der Kaderstatus der Athletin bzw. des Athleten dar. Somit werden Sportlerinnen und Sportler, die eine Sportart mit einem hohen Dopingrisiko betreiben und zudem noch einen hohen Kaderstatus haben, deutlich häufiger kontrolliert, als Athletinnen und Athleten aus Sportarten mit geringerem Dopingrisiko und zusätzlich einem niedrigen Kaderstatus. Für Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfes kommen grundsätzlich nur Sportlerinnen und Sportler in Betracht, die einem sogenannten Testpool der NADA angehören.
Für die Kontrollen melden die Sportlerinnen und Sportler ihre Aufenthaltsorte der NADA und ermöglichen so intelligente Trainingskontrollen. Das Kontrollpersonal kann somit die Trainingsstätte, den Ausbildungsort, den Wohnort oder den Arbeitsplatz der Athletin oder des Athleten unangekündigt für eine Kontrolle aufsuchen. Im vergangen Jahr wurden bei Seglern 16 Trainingskontrollen durch die NADA durchgeführt. Dabei wurden 14 Urin- und 2 Blutproben genommen.
GST: Gibt es auch bei Regatten Dopingkontrollen?
Eva Bunthoff: Ja, es finden auch bei Regatten Dopingkontrollen statt. Die NADA kontrolliert und organisiert alle Wettkampfkontrollen der im Deutschen Olympischen Sportbund vertretenden Spitzenverbände, also auch des Deutschen Segler-Verbandes. Auch die Auswahl der Athletin oder des Athleten wird von der NADA festgelegt und kann sowohl nach Platzierung, auf Basis von Hinweisen oder auch per Los erfolgen. Im vergangenen Jahr wurden fünf Kontrollen bei Segel-Regatten durchgeführt.
GST: Vielen Dank für das Gespräch.
Mehr Informationen zur Arbeit der NADA finden Sie auf www.nada.de